Ernährungstherapie
Ernährungstherapeutische Beratung für Menschen mit einer ernährungsbedingten Erkrankung (Rehabilitation § 43 Abs. 2 SGB V). Diese Beratung erfolgt nach einer ärztlichen Verordnung. Die Krankenkassen bezuschussen diese Beratung in der Regel von drei bis fünf Beratungen zu unterschiedlichen Sätzen. Vor dem ersten Treffen wird ein Kostenvoranschlag an die Kasse gesendet. Folgende Beschwerden werden in meiner Praxis behandelt: