Betriebliche Gesundheitsförderung
Nicht neu aber wenig genutzt: Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Entgelt steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen.
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind in Höhe von 600,- EUR pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG) und damit auch beitragsfrei zu Sozialversicherung.
In der betrieblichen Gesundheitsförderung können unterschiedliche Bedarfe bestehen: Planung, Organisation und Durchführung von …