Ernährungsprävention
Einzelberatung im Bereich der Vorsorge (Prävention § 20 Abs. 1 SGB V)
Diese Beratung kann ohne ärztliche Zuweisung in Anspruch genommen werden.
Krankenkassen bezuschussen diese Beratung auf Anfrage:
- Individuelle Ernährungsberatung mit 3 Terminen pro Jahr
- Gruppenkurse, z.B.“ genuss is(s)t gesund“
- Essen mit Spaß, einfach und alltäglich
- Kurse/Einzelberatungen im Bereich betrieblicher Gesundheitsförderung